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AGB´s

 Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Waldfrieden Gießen GmbH, Waldfrieden 1, 35396 Gießen - Geschäftsführer Christoph Keller

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“), handelnd unter „Waldfrieden Gießen GmbH“ (nachfolgend „Gastwerk Waldfrieden“), gelten für alle Verträge die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit Waldfrieden Gießen GmbH abschließt.

3. Diese AGB gelten für die Durchführung aller Workshops, Events und individuellen Gruppen-Veranstaltungen (u.a. Team-Events, Geburtstage, JGA - Junggesellinnenabschiede, Kindergeburtstage) im Gastwerk Waldfrieden. 

4. Weiterhin gelten diese AGB für Veranstaltungen, bei denen Gastwerk Waldfrieden als externer Dienstleister von Kunden gebucht wird (u.a. Events, Messen, Kongresse – außerhalb der Räumlichkeiten des Gastwerk Waldfrieden). Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen der Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

5. Für Verträge über den Erwerb von Gutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.

6. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom Gastwerk Waldfrieden unter anderem in ihren Geschäftsräumen, ihrer Internetpräsenz und von diesen sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

7. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

8. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde. 

9. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Verkäufer absenden.

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§ 2 Bestellvorgang und Vertragsabschluss
1. Der Kunde nutzt für die Anmeldung zum Workshop die Buchungsfunktion dieser Website oder richtet seine Anfrage per E-Mail an info@gastwerk-waldfrieden.de. Der Kunde hat zusätzlich die Möglichkeit während der Öffnungszeiten des Cafés einen Kurs zu buchen und zu bezahlen.

2. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse, die vom Gastwerk Waldfrieden versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Gastwerk Waldfrieden oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

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§ 3 Anmeldung für die Teilnahme an Workshops (über die Buchungsfunktion dieser Website)
1. Alle Kunden erhalten nach erfolgter Bestellung bzw. Anmeldung eine Bestellbestätigung bzw. Anmeldebestätigung per E-Mail. Erst mit dieser Bestellbestätigung gilt die Teilnahme bzw. die Bestellung als bestätigt.

2. Die Gebühr kann durch Überweisung oder per Paypal gezahlt werden. Die Zahlung an das Gastwerk Waldfrieden muss durch den Kunden innerhalb von 7 Kalendertagen (nach der Buchung) erfolgen. Wenn der Kunde eine Rechnung auch per E-Mail erhalten möchte, teilt er dies bitte bei der Anmeldung dem Verkäufer gesondert mit. 

3. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht innerhalb eines Zeitraumes von 7 Kalendertagen beim Gastwerk Waldfrieden eingegangen ist, ist das Gastwerk Waldfrieden berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und für das Gastwerk Waldfrieden keine Erfüllungspflicht eintritt. Die Bestellung ist bei erfolgtem Rücktritt für den Kunden und das Gastwerk Waldfrieden ohne weitere Folgen erledigt. Eine Platzreservierung durch den Verkäufer erfolgt daher längstens für 7 Kalendertage.

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§ 4 Anfragen per E-Mail für individuelle Gruppen-Workshops/ -Veranstaltungen 
1. Der Kunde nennt bei seiner Anfrage relevante Informationen, welche für die Angebotserstellung durch Gastwerk Waldfrieden benötigt werden (u.a. gewünschtes Datum/Uhrzeit, Teilnehmeranzahl, Workshop-/ Veranstaltungsthema, besondere Wünsche). Nach Festlegung der gewünschten Rahmenbedingungen erhält der Kunde per E-Mail eine Zusammenfassung der Bestellung. Die Anzahl der teilnehmenden Personen (des Kunden) in der Bestellung ist bindend für den Kunden und dient dem   Gastwerk Waldfrieden als Grundlage für die Kalkulation der Materialkosten sowie benötigter Mitarbeiterbedarfe und Platzkontingente. Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise, schließt der Verkäufer mit der für die Gruppe verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

2. Die Bestellung bzw. Anmeldung gilt als bestätigt, wenn der Gesamtbetrag durch den Kunden an das Gastwerk Waldfrieden geleistet wird. 

3. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung und muss durch den Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Bestätigung seitens des Gastwerk Waldfrieden erfolgen. Wenn der Kunde eine Rechnung per E-Mail erhalten möchte, teilt er dies Gastwerk Waldfrieden bitte bei der Bestellung mit.

4. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht innerhalb eines Zeitraumes von 5 Kalendertagen bei Gastwerk Waldfrieden eingegangen ist, ist Gastwerk Waldfrieden berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und Gastwerk Waldfrieden keine Erfüllungspflicht trifft. Die Bestellung ist bei erfolgtem Rücktritt für den Kunden und für Gastwerk Waldfrieden ohne weitere Folgen erledigt. 


§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Workshop- und Veranstaltungsbeschreibung Gastwerk Waldfrieden oder den Buchungen der Kunden nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer und die Materialkosten enthalten.

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§ 6 Rücktritt/ Abmeldung des Verkäufers
Das Gastwerk Waldfrieden ist berechtigt, im Einzelfall von der Durchführung von Workshops oder Veranstaltungen zurückzutreten, wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden oder eine Durchführung aus wichtigen Gründen unmöglich machen (z.B. höhere Gewalt, kurzfristige Erkrankung des Workshop-Leiters/ -Leiterin oder Personals). In diesem Fall werden dem Kunden bereits gezahlte Veranstaltungsentgelte vollständig durch Gastwerk Waldfrieden erstattet. Haftungs- und Schadensersatzansprüche oder weitere Ansprüche der Kunden sind in jedem Falle ausgeschlossen.

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§ 7 Rücktritt des Kunden von einer Veranstaltung oder Workshop-Teilnahme 

1. Die Abmeldung oder der Rücktritt vom Workshop oder der Veranstaltung hat schriftlich durch den Kunden an den Verkäufer zu erfolgen. Für den Rücktritt gelten folgende Bedingungen:

1) Kostenfreie Stornierungen sind bis zu 30 Tage vor dem Termin möglich,

2) Bis 14 Tage vor dem Kurs ist eine Umbuchung auf einen anderen Termin möglich,

3) Stornierungen weniger als 14 Tage vor dem Kurs sind nicht möglich.

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§ 8 Rücktritt für individuelle Gruppen-Workshops und individuelle geplante Veranstaltungen

Die Abmeldung oder der Rücktritt vom Workshop oder der Veranstaltung hat schriftlich durch den Kunden an Gastwerk Waldfrieden zu erfolgen an info@gastwerk-waldfrieden.de. Für den Rücktritt gelten folgende Bedingungen:

1) Rücktritt bis zu 60 Tagen vor Workshop-und Veranstaltungs-Beginn:
Es erfolgt eine umgehende Rückerstattung der geleisteten Anzahlung des Verkäufers an den Kunden, ohne etwaige Zusatzkosten.

2) Rücktritt innerhalb von 59 Tagen vor Workshop-und Veransataltungs-Beginn:
Die Rückzahlung der vollen Workshop- oder Veranstaltungsgebühr durch Gastwerk Waldfrieden an den Kunden erfolgt nur dann, wenn eine Ersatzbuchung unter denselben Konditionen stattfindet (bezogen auf die Anzahl von Teilnehmern und Stunden. Andernfalls hat der Kunde die volle Workshop- oder Veranstaltungsgebühr zu zahlen. Dies gilt auch bei kurzfristiger Abmeldung des Kunden, aufgrund von Krankheit oder bei Abbruch der Workshop-Teilnahme am Veranstaltungstag.

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§ 9 Einlösen von Gutscheinen
1. Gutscheine, die vor Ort im Gastwerk Waldfrieden käuflich durch den Kunden erworben werden, können in allen Bereichen (Genusswerk, Tatwerk und Erholungswerk) eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt.

2. Gutscheine können nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden.

3. Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Gastwerk Waldfrieden angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.

4. Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

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§ 10 Pflichten der Erziehungsberechtigten (bei nicht volljährigen Teilnehmern)
Der Kunde (= Erziehungsberechtigte) hat dem Verkäufer alle erforderlichen Angaben über ihre eigene Person und über das zu betreuende Kind zu machen und spätere Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere zählen hierzu:

1) Der Kunde (= Erziehungsberechtigte) oder einer von ihnen bevollmächtigten Person hat während der Workshop- oder individueller Gruppen-Veranstaltungszeiten seine Erreichbarkeit zu gewährleisten.

2) Angaben über bestehende Krankheiten, Allergien oder sonstige Unverträglichkeiten sowie die Notwendigkeit der Medikamenteneinnahme der nicht volljährigen Teilnehmern sind sowohl für Gastwerk Waldfrieden als auch für den Teilnehmer ggf. lebenswichtig und sollten zu Veranstaltungs-Beginn den Mitarbeitern im Gastwerk Waldfrieden mitgeteilt werden.

3) Bezüglich der Abholung des Kindes gelten folgende Regelungen:
Der Kunde (= Erziehungsberechtigte) verpflichtet sich, das Kind spätestens zum Ende der Veranstaltung oder der individuellen Gruppen-Veranstaltung abzuholen.

4) Eine Abholung des Kindes ist nur durch den Kunden (= Erziehungsberechtigten) oder durch eine Person zulässig, die von dem Kunden (= Erziehungsberechtigten) vom Gastwerk Waldfrieden vor Beginn des Workshops oder der individuellen Gruppen-Veranstaltung des Kindes schriftlich benannt wurde.

5) Soll das Kind den Rückweg allein antreten, so ist Gastwerk Waldfrieden an diese Weisung nur gebunden, wenn sie der Kunde (= Erziehungsberechtigter) vor Beginn des Kurses des Kindes schriftlich gegenüber Gastwerk Waldfrieden erklärt hat.

6) Soweit der Kunde (= Erziehungsberechtigter) seiner Pflicht zur Abholung des Kindes nicht pünktlich nachkommt, behält sich Gastwerk Waldfriededen vor, eine zusätzliche Vergütung von dem Kunden (= Erziehungsberechtigten) zu verlangen.

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§ 11 Seuchen, Krankheiten, Allergien, Unverträglichkeiten
1. Besteht beim Kunden selbst oder in der Wohngemeinschaft des Kunden eine ansteckende oder meldepflichtige Krankheit oder der Verdacht einer solchen Krankheit, so darf der Kunde Gastwerk Waldfrieden nicht besuchen.

2. Wird eine ansteckende oder meldepflichtige Krankheit während des Besuchs bei Gastwerk Waldfrieden erkannt, so ist der Kunde unverzüglich verpflichtet, die Räumlichkeiten zu verlassen.

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§ 12 Haftung
1. Gastwerk Waldfrieden haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Gastwerk Waldfrieden ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

2.Gastwerk Waldfrieden ist durch den Kunden vor Beginn der Veranstaltung zu informieren, falls das Kind oder der Kunde selbst Wertgegenstände mit sich führt. 

3. Gastwerk Waldfrieden haftet nicht für Unfälle während Veranstaltungen und Workshops und auf den Wegen von und zu den Räumlichkeiten im Gastwerk Waldfrieden.

4. Gastwerk Waldfrieden haftet nicht für Diebstähle irgendeiner Art. Eine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände wird nicht übernommen.

5. Für Personen- und Sachschäden, die sich während und außerhalb einer Veranstaltungen ereignen, wird vom Gastwerk Waldfrieden keine Haftung übernommen.

6. Bei minderjährigen Teilnehmern haftet der Kunde (= Erziehungsberechtigte) im Fall von Personen- und Sachschäden für seine Kinder.

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§ 13 Werbeaktionen
Der Kunde übergibt Gastwerk Waldfrieden das Recht, die während der Workshops oder individuellen Gruppen-Veranstaltungen gebucht wird, von ihm erbrachte Bastel-Leistungen und Ergebnisse zu fotografieren/dokumentieren und in eigenen Publikation und eigenen Werbeaktionen uneingeschränkt und unentgeltlich zu verwenden. Die Personen selber, sind auf diesen Bildern nicht zu sehen.

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§ 14 Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. Der Kunde verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf des Workshops/ der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich Gastwerk Waldfrieden vor, den Kunden von der Veranstaltung auszuschließen. Gastwerk Waldfrieden behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. 

2. Gastwerk Waldfrieden und/oder ihre Mitarbeiter (Erfüllungsgehilfen und Vertretern) sind gegenüber den Kunden für die Dauer und im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung weisungsbefugt.

3. Jeder Kunde unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Workshop.

4. Die Kunden verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist Gastwerk Waldfrieden berechtigt, den Kunden von der Veranstaltung auszuschließen.

5. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist Gastwerk Waldfrieden berechtigt, den betreffenden Kunden vom Workshop/ von der Veranstaltung auszuschließen. Gastwerk Waldfrieden behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. 

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§ 15 Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

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§ 16 Nebenabreden

Alle von diesen AGB abweichenden Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie vernehmlich und von Gastwerk Waldfrieden ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.


Waldfrieden Gießen GmbH
Gastwerk Waldfrieden
Waldfrieden 1
35396 Gießen
 

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